Kompetenzen |
Wissensbasis |
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BERUFLICHE IDENTITÄT UND BERUFSROLLE
Die SuS kennen die Rechte, die sie als Beschäftigte im Betrieb haben, ihre Ansprechpartner und ihre Interessenvertre-tung.
Sie können personalwirtschaftliche Überlegungen sowohl aus der Unternehmens- als auch aus der Mitarbeiterperspektive heraus wahrnehmen und dieses Wissen sowohl im betrieblichen Arbeitszusammenhang als auch bei der Vertretung eigener Interessen nutzen.
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- Gewerkschaften, JAV, Betriebsrat
- (Inhalte in LF 1 bzw. WiSo)
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BERUFSETHOS keine Eintragung
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GESUNDHEITSFÖRDERUNG keine Eintragung
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BERUFSBILDUNG UND BERUFLICHE PERSPEKTIVEN
Die SuS kennen die Anforderungen von Unternehmen an ihre (zukünftigen) Arbeitnehmer. Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse für zukünftige Bewerbungen und für die eigene Planung beruflicher Perspektiven zu nutzen.
Die SuS können angesichts der Entwicklung der Kommunikationstechnologien in Büroberufen einordnen, welche Fort-bildungen zur Erhaltung und Erweiterung ihrer Qualifikation sinnvoll erscheinen.
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GESTALTEN BERUFLICHER GESPRÄCHSSITUATIONEN
Die SuS sind in der Lage, Vorstellungsgespräche verständig vorzubereiten, die Durchführung dieser Gespräche zu un-terstützen und zu dokumentieren. Sie kennen Kriterien für eine gelungene Kommunikation im Bewerbungsgespräch und können anhand dieser Bewerbungsgespräche beurteilen.
Die SuS können ihr eigenes Kommunikationsverhalten reflektieren und zielgerichtet weiterentwickeln.
Sie sind in der Lage, das Kommunikationsverhalten ihrer Kolleginnen und Kollegen kriteriengeleitet zu beurteilen und diesen unter Berücksichtigung von Feedbackregeln situativ angemessene Rückmeldungen darauf zu geben.
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- Fremdwahrnehmung
- Feedbackregeln
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KOOPERIEREN IM TEAM
Die SuS verstehen, dass für eine motivierte und erfolgreiche Zusammenarbeit kooperatives Handeln unter Kollegen und Vorgesetzten notwendig ist. Sie kennen Maßnahmen, um die betriebsinterne Zusammenarbeit zu fördern und können deren Erfolgsaussichten beurteilen.
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INTERKULTURELLE KOMPETENZ
Die SuS können eine Stellenanzeige für das von ihnen gewählte Medium konzipieren, die den Anforderungen der zu besetzenden Stelle gerecht wird und durch eine barrierefreie Sprache/Formulierung auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber gezielt anspricht.
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- interkulturelle Kenntnisse
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SCHRIFTLICHE BERUFLICHE KOMMUNIKATION Die SuS können eine Stellenanzeige für das von ihnen gewählte Medium konzipieren, die den Anforderungen der zu besetzenden Stelle gerecht wird, und durch eine barrierefreie Sprache/Formulierung auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber gezielt anspricht.
Sie sind in der Lage, im Zuge der Wahrnehmung personalwirtschaftlicher Aufgaben angemessen schriftlich zu kommu-nizieren, insbesondere bei der verständigen Vorbereitung
- der von Auswahlverfahren,
- der Formulierung und Erstellung von Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten
- der Formulierung und Erstellung von Abmahnungen und
- der Formulierung und Erstellung von Kündigungsschreiben.
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- barrierefreie Sprache
- bürgernahe Sprache Fremdsprache (vor-zugsweise Englisch)
- Einladungsschreiben
Zeugnissprache Situationsbezogene Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen
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ARBEITSHANDELN EFFEKTIV ORGANISIEREN keine Eintragung
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INFORMATIONEN ERSCHLIESSEN, AUFBEREITEN UND NUTZEN
Die SuS können auf der Grundlage der vorliegenden Personalstatistiken und -daten die Beschäftigtenzahl des Betriebes ermitteln.
Die SuS können Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schichtplan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiedenen Arten der Abwesenheit von AN unterscheiden.
Die SuS sind in der Lage Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund dieser Ansprüche das Bruttoentgelt berechnen.
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- Personalstatistiken und -daten
- Lohnsteuer, Lohnsteu-erklassen
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Kinder)Freibeträge
- Umgang mit Lohn-steuerabzugstabellen
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Die SuS sind in der Lage die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemessungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte berechnen.
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- Beitragssätze zur SozV
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Pflichtversicherungsgrenzen
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SELBSTÄNDIG LERNEN keine Eintragung
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KAUFMÄNNISCH RECHNEN
Die SuS sind in der Lage, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund der so gewonnenen Daten das Bruttoentgelt berechnen.
Die SuS sind in der Lage, die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemessungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversiche-rungsbeiträge für Beschäftigte berechnen.
Sie können den Auszahlungsbetrag und das Nettogehalt, auch in besonderen Fällen computergestützt ermitteln.
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TEXTVERARBEITUNGSSOFTWARE
Die SuS können mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes situationsbezogene Schriftstücke im Zusammenhang mit personalwirtschaftlichen Aufgaben erstellen, insbesondere können sie
- Stellenanzeigen für das von ihnen gewählte Medium erstellen,
- Einladungsschreiben erstellen,
- einen Standard-Arbeitsvertrag für eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in) ausfertigen,
- Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten erstellen,
- Abmahnungen erstellen und
- Kündigungsschreiben erstellen.
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- Layoutgestaltung der Stellenanzeige
- Einladungsschreiben entsprechend CI und DIN
- Standard-Arbeitsvertrag
- Aufbau und Struktur eines einfachen bzw. qualifizierten Arbeits-zeugnisses
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TABELLENKALKULATIONSSOFTWARE
Die SuS sind in der Lage, anhand einer Tabellenkalkulationssoftware Tabellen zu verschiedenen personalwirtschaftli-chen Sachverhalten auszuwerten, zu erstellen und einschlägige Datenreihen graphisch abzubilden.
Die SuS können unter Nutzung einer Tabellenkalkulationssoftware Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schichtplan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiede-nen Arten der Abwesenheit von AN unterscheiden. Insbesondere beachten sie dabei das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.
Sie können anhand einer Tabellenkalkulationssoftware den Auszahlungsbetrag und das Nettogehalt, auch in besonderen Fällen, computergestützt ermitteln.
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- Selbstrechnender Bewerber-Beurteilungsbogen
- z. B. Personalbestand, Fehlzeitenquote, Unfallquote, Personalfluktuation
- Diagrammerstellung
- Pfändung
- Vorschuss
- VWL
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PRÄSENTATIONSSOFTWARE
keine Eintragung
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GESCHÄFTSPROZESSOPTIMIERUNG
keine Eintragung
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DATENBANKEN
keine Eintragung
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ERP-SYSTEME
Je nach Ausstattung der Bildungseinrichtung können in der vollschulischen Ausbildung wesentliche Teile der Personalverwaltung mittels ERP bearbeitet werden.
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- ERP
- Anmeldung Sozialversicherung, ElStam
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COMPUTER- UND TELEKOMMUNIKATIONSSYSTEME
keine Eintragung
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LOGISTIKPROZESS
keine Eintragung
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MARKT UND KUNDENORIENTIERUNG
keine Eintragung
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FINANZIERUNG UND INVESTITION
keine Eintragung
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PERSONALWIRTSCHAFT
Die SuS kennen das Aufgabenspektrum der Personalwirtschaft als Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben in einem Unternehmen, die darauf abzielen, zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben in qualitati-ver, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht geeignetes Personal einzustellen, einzusetzen und ggf. weiterzuentwi-ckeln.
Sie verstehen, dass Personalentscheidungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden müssen, dass diese aber in besonderer Weise von rechtlichen, sozialen und ethischen Prinzipien beeinflusst werden. Die SuS verste-hen die Personalwirtschaft als ein zentrales Aufgabengebiet, das den Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße beeinflusst.
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Quantitative Kriterien, z. B. Anzahl Azubis, [un]befristet beschäftigte AN, Vollzeit-AN, Teilzeit-AN, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Zuordnung zu Abteilungen
Qualitative Kriterien, z. B. höchster Abschluss, Berufserfahrung, Jahre im Betrieb, Auslandserfahrung, Fort- und Weiterbildungen, Sprachkenntnisse
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Die SuS kennen und verstehen die spezifischen Aufgaben, Probleme und Gestaltungskriterien
- der Personalplanung (Bedarfs- und Einsatzplanung),
- Personalbeschaffung (Stellbeschreibung und -ausschreibung, Auswahlverfahren),
- Personalverwaltung (Personalakten, Abrechnungen, personalbezogene Korrespondenz),
- Personalführung (Beurteilung, Zeugnisse; Führungsstile),
- Personalentwicklung (Entwicklungsgespräche, Karriereplanung, Qualifizierungsmaßnahmen)
- Personalfreisetzung
im Gesamtzusammenhang.
Sie sind in der Lage, Aufgaben der Personalverwaltung eigenständig durchzuführen. Insbesondere können sie
- auf der Grundlage vorliegender Personalstatistiken und -daten die Beschäftigtenzahl des Betriebes ermit-teln. Dabei können sie die Gesamtbeschäftigtenzahl nach quantitativen und qualitativen Strukturmerkmalen ihres Betriebes differenzieren;
- eine quantitative und qualitative Personalbedarfsplanung durchzuführen und können die Abweichung zwischen Personalbestand und -bedarf ermitteln;
- Personalakten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes anlegen,
- Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund dieser Ansprüche das Bruttoentgelt ermitteln. Sie sind vertraut mit den Arten der steuerlichen Abzüge und den Voraussetzungen zu deren Berechnung;
- die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemes-sungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte berechnen
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- Quantitative Kriterien, z. B. Anzahl Azubis,
- [un]befristet beschäftige AN, Vollzeit-AN, Teilzeit-AN, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Zuordnung zu Abteilungen
- Qualitative Kriterien, z. B. höchster Abschluss, Be-rufserfahrung, Jahre im Betrieb, Auslandserfah-rung, Fort- und Weiterbil-dungen, Sprachkenntnisse
- Quantitative Planung, ausschließlich Kennzah-lenmethode, Stellen-planmethode
- Qualitative Planung, aus-schließlich Anforderungs-profil, Stellenbeschrei-bung
- Inhalte einer Personalakte
- Ablagestruktur (LF 2)
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Hin-blick auf die Personal-aktenführung
- Datenschutzbeauftrag-te(r)?
- Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme
- Lohnsteuer, Lohnsteuer-klassen
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- (Kinder)Freibeträge
- Umgang mit Lohnsteuer-abzugstabellen
- Beitragssätze zur SozV
- Beitragsbemessungs-grenzen
- Pflichtversicherungsgrenzen
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Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalbeschaffung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbe-dingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere
- kennen sie mögliche Wege der internen und externen Personalbeschaffung, sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung und können die die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wege gegeneinander abwägen;
können sie aus vorhandenen Stellenbeschreibungen des Betriebes die erforderlichen Kompetenzen der Mitarbeiter sowie deren Stellung im Betrieb ableiten;
- können sie Stellenanzeigen konzipieren,
- können sie Bewerbungen offenen Stellen zuordnen und die Unterlagen analysieren,
- können sie die auf diese Prozesse bezogene Korrespondenz erledigen, wie z. B. bei der Vor- und Nachbereitung von Auswahlverfahren,
- können sie einen Standard-Arbeitsvertrag für eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in) ausfertigen. Sie können eine Liste der für die Einstellung notwendigen Unterlagen erstellen und die entsprechenden Anmeldungen vornehmen. Sie sind der Lage die Einhaltung von Probezeiten zu kontrollieren.
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- z. B. Schwarzes Brett, Intranet, Hausmitteilung, direkte Mitarbeiteran-sprache
- z. B. Internet-Stellenbörsen, Print-medien, Arbeitsagentur, Personalvermittler
- ausschließlich Be-trVG/PersVG, AGG
- Stellenbeschreibungen
- AGG
- Stellenanzeige passend für das gewählte Medium (ausschließlich Internet, Print)
- AGG
- Kriterien ordnungsgemä-ßer Bewerbungsunterla-gen,
- Zeugnissprache
- Beschäftigtenvertretung
- Ablaufplan für z. B.
- Einstellungstest, Asses-sment Center und Vor-stellungsgespräche
- Ausschließlich basierend auf Formvorschriften, verpflichtende Inhalte des EAV, Pflichten der Vertragspartner, Nachweisgesetz, Tarifbindung
- (un)befristete EAV, Teilzeit
- z. B. ElStam, Sozialversicherung
- Checkliste notwendiger Unterlagen
- BGB (Probezeit)
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Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmen-bedingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere können sie
- für die Mitarbeitereinstellung passende Arbeitszeitmodelle vorschlagen,
- Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schicht-plan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiedenen Arten der Abwesenheit von AN unterschei-den. Insbesondere beachten sie dabei das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.
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- z. B. Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit
- Grundlage für Entgeltabrechnung
- (un)bezahlter Urlaub
- Lohnfortzahlung
- Überstunden
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Die SuS verstehen, dass qualifiziertes und motiviertes Personal von zunehmender Bedeutung für den Unternehmenser-folg ist und dass dies durch ein entsprechend modernes Personalmanagement gewährleistet werden muss. Kriterien dafür sind, über die reine Arbeitsproduktivität hinaus, eine Reihe „subjektiver" Aspekte, insbesondere die Arbeitszufrie-denheit, die Identifikation mit der Arbeit, die angemessene Entlohnung, die soziale Einbindung und Wertschätzung so-wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalentwicklung verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere können sie
- verschiedene Formen der Personalentwicklung unterscheiden und die jeweiligen Ziele, Aufgaben und Anlässe voneinander abgrenzen;
- verschiedene Formen der Personalförderung abzugrenzen und zu bewerten,
- geeignete Vorschläge zur Arbeitsstruktuierung entwickeln,
- Mitarbeiter zielgerecht hinsichtlich interner und externer Fortbildungsmaßnahmen beraten.
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- wie Traineeprogramme, Coaching, Outdoortraining und Mentoring
- ausschließlich job enlargement, job enrichment, job rotation, Gruppenarbeit
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Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalfreisetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedin-gungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere
- kennen sie Ziele der Personalbeurteilung und können Beurteilungskriterien aufstellen;
- können sie zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterscheiden und Arbeitszeugnisse anhand der darin enthaltenen Formulierungen beurteilen,
- können sie Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten erstellen,
- können sie situationsgerecht Abmahnungen formulieren sowie vorbereiten und sind sich der arbeitsrechtlichen Bedeutung bewusst;
- kennen sie verschiedene Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren rechtliche Grundlagen (WISO),
- können sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen unterscheiden und kennen die Umstände, die zu ei-ner Kündigung führen können.
- kennen sie den besonderen Kündigungsschutz weiterer Mitarbeitergruppen und die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen (WISO),
- können sie situationsgerechte Kündigungsschreiben vorbereiten,
- kennen sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage und den Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit,
- können sie die Unterlagen zusammenstellen, die Beschäftigten bei der Entlassung ausgehändigt werden müs-sen und
- sie sind in der Lage die notwendigen Abmeldungen vorzunehmen.
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- Summarische und analytische Beurteilung
- Zeugnisanspruch nach BGB
- Rechtsprechung zur Zeugnissprache
- Tatbestände, die zu einer Abmahnung führen
- Kündigungsschutz
- Kündigungsfristen
- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitsrecht,
- insbesondere Kündigungsschutzgesetz
- Anspruch des AN auf Aushändigung von u. a. Arbeitszeugnis,
- Urlaubsbescheinigung
- Meldung an die Sozialversicherung
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ORGANISATION
keine Eintragung |
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BÜROWIRTSCHAFT
keine Eintragung |
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WERTSCHÖPFUNGSPROZESSE VERSTEHEN
keine Eintragung
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Leiharbeit???
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FINANZBUCHHALTUNG UND JAHRESABSCHLUSS
keine Eintragung
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Leiharbeit???
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KOSTEN- UND LEISTUNGSDENKEN
keine Eintragung
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Den SuS ist bewusst, dass Personalkosten ein besonderer Posten sind ...
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LIQUIDITÄT UND FINANZPLANUNG
keine Eintragung
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13. Monatsgehalt ... |
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RECHTSVERSTÄNDNIS UND RECHTSSTRUKTUR
Die SuS kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung und sind in der Lage, die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wege gegeneinander abzuwägen.
Sie kennen die Rechte der Einsichtnahme in die Personalakte.
Sie sind der Lage, ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnenbei der Einsichtnahme in ihre Personalakte wahrzunehmen.
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- Datenschutzbeauftragte(r)?
- Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme
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VERTRAGSRECHT
keine Eintragung
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GESELLSCHAFTSRECHT
keine Eintragung
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ARBEITSRECHT
Die SuS kennen die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (einer schwangeren Mitarbeiterin, Schwerbehinderte).
Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung |
- ausschließlich beson-derer Kündigungs-schutz,
- Verbot schwerer Ar-beiten, Beschäfti-gungsverbot, Eltgelt-forzahlung, Kündi-gungsfristen, Schwer-behindertenrecht nach SGB
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SCHUTZRECHTE
Die SuS kennen und verstehen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Personalbereich und orientieren sich in ihrem Handeln daran.
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DAS SYSTEM UNTERNEHMUNG IN SEINER UMWELT VERSTEHEN
Die SuS erkennen, dass die Kompetenzen des Personals und dessen Identifikation mit der Unternehmung einen wesent-lichen Leistungsfaktor der Unternehmung darstellen, den es aktiv zu sichern und zu entwickeln gilt. |
- Unternehmensziele
- Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit
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VERANTWORTLICHES KAUFMÄNNISCHES DENKEN UND HANDELN
Die SuS verstehen, dass die beiderseitige Loyalität von Mitarbeitern und Unternehmung ein wesentliches Handlungs-prinzip im betrieblichen Handlungsfeld darstellt.
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