REN 2: Vertragsrecht
Die SuS haben am Beispiel des Kaufvertrages ein Bewusstsein für die Bedeutung und Notwendigkeit von Verträgen zur Sicherung von Klarheit und Verlässlichkeit im privaten Rechtsverkehr erlangt. Sie können beurteilen, in welchen Fällen sie rechtskräftige Verträge abschließen, für welche Person oder Institution sie das tun und welche Folgen ihr Handeln hat. Sie verstehen, dass das Vertragsrecht auf den Prinzipien der Vertragsfreiheit, Treu und Glauben, der Bindung an das gegebene Wort und der Verantwortlichkeit für das eigene Tun beruht.
Die SuS durchdringen die juristische Struktur eines Kaufvertrages (Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft) und können das Zustandekommen und den Ablauf eines Kaufvertrages beschreiben. Sie erkennen die Grundstruktur eines Rechtsgeschäfts und können diese auch auf andere Vertragsarten wie bspw. den Mietvertrag oder Werkvertrag übertragen.
Die SuS verstehen, dass die Regelung des BGBs den Privatleuten Rechtssicherheit bei Geschäften geben und ihre Position gegenüber gewerblichen Verkäufern stärken soll. Sie können nachvollziehen, dass der Schutzvorschriften des BGBs bei Geschäften unter Kaufleuten eingeschränkt werden. Sie können diese Vereinfachung des HGBs zudem aus einer ökonomischen Perspektive begründen (Transaktionskosten).
Die SuS können Störungen des Vertragsverhältnisses im Bereich des Verpflichtungsgeschäfts identifizieren. Sie können typische Rechtsgeschäfte (insbesondere Kaufverträge) in Hinblick auf deren Gültigkeit beurteilen. Hierfür können sie vor allem die Befugnisse der Vertragspartner beurteilen, rechtskräftig Willenserklärungen (Prokura, Vollmacht, Gesellschaftsvertrag) abzugeben.
Die SuS leiten Ansprüche aus Vertragsverhältnissen ab und können darin das Prinzip von Leistung und Gegenleistung rekonstruieren. Bei Störungen der Erfüllung können sie rechtliche Konsequenzen formal und inhaltlich korrekt anzeigen und angemessene kaufmännische und/oder rechtliche Schritte einleiten.
(REN 2) Vertragsrecht | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS erkennen am Beispiel ihres Ausbildungsvertrages die grundlegende Struktur von Verträgen. Sie kennen die Inhalte und Regelungen der Ausbildungsverträge und ihre sich daraus ergebenden eigenen Rechte und Pflichten. |
Wird in WISO behandelt! (Pflichtmodul BBIB, JarbSchG ca. 2-3 Block) |
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LF02 |
Die Schüler können beurteilen, wie lange Schriftstücke des Geschäftsverkehrs und (Verträge) aus unternehmerischen und gesetzlichen Gründen (HGB) aufbewahrt werden sollten/müssen. Die SuS kennen die geltenden Datenschutzbedingungen. |
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LF03 |
Die Auszubildenden können normgerechte Geschäftsbriefe und E-Mails (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen. |
Willenserklärungen und deren Wirksamkeit, Verpflichtungsgeschäft, Erfüllungsgeschäft Kaufvertrag, Kaufvertragsabschluss, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers Angebot (Bindung, Inhalte, Klauseln) Unterschied BGB - HGB Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung Kaufvertragsrecht Elektronische Signatur Aufbewahrungsfristen |
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LF04 |
Die Schülerinnen und Schüler können Vertragsstörungen, die sofort oder später erkennbar sind, identifizieren und dabei Handlungsspielräume erkennen. Sie können situationsgerecht reagieren, in dem sie zwischen der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und Verhandlungslösungen mit Lieferanten abwägen können. Sie können erhaltene Rechnung auf die gesetzlichen Mindestanforderungen hin prüfen (vertieft in LF 6). Sie verstehen, dass Verträge im Rahmen der Privatautonomie verschieden ausgestaltet werden können und gesetzliche Regelungen den Rahmen hierfür bilden. Sie können unterschiedliche Vertragsarten differenzieren. Sie verstehen, dass rechtliche Normen den Vertragsparteien Schutz gewähren. Sie verstehen wesentliche Rechtsnormen, die für den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen von Bedeutung sind. |
Voraussetzungen zum Vorliegen von offenen, verdeckten Mängeln und rechtlichen Folgen, Lieferzeit, Lieferbedingungen, Versandart, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nicht-rechtzeitig-Lieferung, Schlechtleistung, Sachmängel, Rechtsmängel, Voraussetzungen, Folgen, vorrangige- , nachrangige Rechte, Versandhandelsgeschäfte, Annahmeverweigerung, Annahmeverzug (vertieft in LF 9) § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz Vertragsfreiheit, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag Nichtigkeit, Anfechtung, Eigentum, Besitz |
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LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 |
Die SuS kennen in marktbezogenen Gesprächen ihre Rechte und können auf dieser Grundlage sicher argumentieren, um betriebliche Interessen durchzusetzen. |
Regelungen des BGB |
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LF08 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF09 |
Die SuS übertragen die Grundstruktur eines Vertrages auf den Kreditvertrag. |
Darlehensvertrag Vertragsart gemäß BGB Vertretungsberechtigung Vertragsinhalt (Betrag, Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten) |
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LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | |||||
LF12 |
Die SuS nutzen für die Dienstleistungsverträge z.B. mit Caterern/Hotels ihre Kenntnisse aus dem Vertragsrecht. Dies gilt auch für Störungen daraus. Analog dazu können Sie ihre Kenntnisse zum Vertrag allgemein auf andere Vertragsarten übertragen, anwenden und einfordern. |
Kauf(Dienstleistungs-)vertrag,- abschluss, Rechte und Pflichten des Kunden und Anbieters, Störungen wie Leistungsverzug oder Schlechtleisung Miet-, Leih-, Pacht- und Beförderungsvertrag |
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LF13 |
SuS erkennen, dass der Projektauftrag Vertragscharakter durch die Unterzeichnung der am Projekt beteiligten Parteien erhält und dass bei umfangreichen Projekten eine separate Anlage, das Lastenheft, den Auftrag ergänzt. |
Rechtliche Regelung nach BGB Projektauftrag und Lastenheft |